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Ausschreibungspflicht oder -freiheit von Direktverrechnungsverträgen

JudikaturBVwGAndreas SteindlRPA 2017, 36 Heft 1 v. 1.2.2017

Deskriptoren: Direktverrechnungsvertrag.

Normen: § 5 BVergG 2006, § 6 BVergG 2006

Bei Direktverrechnungsverträgen, die bloß die Abwicklung des dem Versicherten gegenüber dem Krankenversicherungsträger zustehenden Kostenersatzes regeln, handelt es nicht um einen den vergaberechtlichen Regelungen unterliegenden Vertrag über die entgeltliche Erbringung von Lieferungen oder Dienstleistungen.

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