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Neues zur Antragslegitimation – eine neue Chance für Willkür?

EditorialHubert ReisnerRPA 2017, 1 Heft 1 v. 1.2.2017

Als Weihnachtsgeschenk hat der EuGH einen weiteren und möglicherweise abschließenden Beitrag zur Antragslegitimation geliefert. Nun hat er die Antragslegitimation rechtswirksam ausgeschiedener Bieter ausdrücklich verneint.11EuGH 21.12.2016, C-335/15 , Bietergemeinschaft Technische Gebäudebetreuung und Caverion Österreich. Er hat damit einen weiteren Beitrag zu einem vergaberechtlichen Dauerthema geliefert, vielleicht sogar das Thema abschließend beantwortet.

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