Neuigkeiten aus Brüssel
• Untersuchung der Vergabe der EU
Der Europäische Rechnungshof hat einen umfangreichen Bericht veröffentlicht, in dem er sich mit der Auftragsvergabe in Europa und durch die Einrichtungen und Organe der EU beschäftigt.1 Die Vergabevorschriften der Organe und Einrichtungen der EU entsprechen im Großen und Ganzen den allgemeinen EU-Vorschriften für die öffentliche Auftragsvergabe, wonach Beschaffungsaufträge auf einer möglichst breiten Basis ausgeschrieben werden müssen, um ein Höchstmaß an Wettbewerb sicherzustellen. Die Verwaltungs- und Kontrollregelungen der Organe und Einrichtungen der EU sind solide und dämmen im Allgemeinen das Risiko von Fehlern ein. Der Rechnungshof stellte aber fest, dass die Organe und Einrichtungen der EU mehr tun können, um Wirtschaftsteilnehmern (insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen) den Zugang zu ihren Ausschreibungen zu erleichtern, etwa durch eine größtmögliche Vereinfachung der Vorschriften und durch Beseitigung unnötiger Hürden, die es potenziellen Bietern erschweren, Möglichkeiten für Aufträge bei den Organen und Einrichtungen der EU zu erkunden. Der Bericht kann als pdf oder E-Book heruntergeladen werden.2