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Keine Befangenheit des nationalen Richters, der ein Vorabentscheidungsersuchen stellt

JudikaturLeitsatzsammlungRPA-Slg-Int 2016/12RPA 2016, 315 Heft 5 v. 1.10.2016

Art 267 AEUV, Art 47 Abs 2 GRC, Art 48 Abs 1 GRC

EuGH, 05.07.2016, C-614/14
Ognyanov

1. Die Art 267 AEUV und 94 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs sind im Licht von Art 47 Abs 2 und Art 48 Abs 1 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Rechtsvorschrift entgegenstehen, die so ausgelegt wird, dass sie das vorlegende Gericht verpflichtet, sich in der anhängigen Rechtssache wegen Befangenheit abzulehnen, weil es in seinem Vorabentscheidungsersuchen den Sachverhalt und den rechtlichen Rahmen dieser Rechtssache dargelegt hat.

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