Deskriptoren: Anwendbarkeit des Vergaberechts; wettbewerbliches Verfahren; Medikamentenbeschaffung; offenes System.
Normen: Art 1 Abs 2 lit a RL 2004/18/EG , Art 32 Abs 2 RL 2004/18/EG , Art 43 Abs 1 lit e RL 2004/18/EG
Art 1 Abs 2 Buchst a RL 2004/18/EG ist dahin auszulegen, dass ein Vertragssystem wie das im Ausgangsverfahren in Rede stehende, mittels dessen eine öffentliche Einrichtung Waren auf dem Markt erwerben will, wobei sie während der gesamten Laufzeit dieses Systems mit jedem Wirtschaftsteilnehmer, der sich verpflichtet, die betreffenden Waren zu im Vorhinein festgelegten Bedingungen zu liefern, einen Vertrag schließt, ohne eine Auswahl unter den interessierten Wirtschaftsteilnehmern vorzunehmen, und ihnen während der gesamten Laufzeit des Systems gestattet, ihm beizutreten, keinen öffentlichen Auftrag im Sinne dieser Richtlinie darstellt.