Deskriptoren: Verbesserungsfähigkeit von Eingabefehlern; offensichtlicher sachlicher Fehler; Ausscheiden eines Angebots infolge verspäteter Aufklärung; Ausscheiden eines Angebotes aufgrund selbstständiger Verpflichtung zur Einhaltung von selbst festgelegten Kriterien.
Normen: § 129 Abs 1 Z 7 BVergG 2006, § 129 Abs 2 BVergG 2006