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Der Zweck von Referenzen

JudikaturLeitsatzsammlungRPA-Slg 2016/38RPA 2016, 254 Heft 4 v. 1.8.2016

§ 70 Abs 1 BVergG 2006, § 75 BVergG 2006

BVwG, 26.04.2016, W138 2123234-2/22E

Darauf hinzuweisen ist, dass Referenzen in der Vergabepraxis eine zentrale Rolle spielen, weil öffentliche Auftraggeber aus den Erfahrungen anderer (öffentlicher) Auftraggeber in der Vergangenheit Rückschlüsse auf die Qualität der zukünftigen Leistungserbringung des bestimmten Unternehmens ziehen können. Mit Referenzen soll daher nachgewiesen werden, dass der Bieter bereits über Erfahrungen verfügt um ein Projekt in der Größenordnung der ausgeschriebenen Leistung erbringen zu können.

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