§ 6 AVG 1991, § 291 BVergG 2006
BVwG, 18.04.2016, W131 2124258-2/12E
3.2.1. Vorauszuschicken ist, dass nach der Rsp des VwGH die Unzuständigkeit zur Vergabekontrolle (hier des BVwG) nicht durch (sonst) bestandfeste AG – Festlegungen oder durch Parteienvereinbarung begründet werden kann, siehe dazu § 6 AVG und VwGH Zl 2013/04/0097 mwN. Insoweit konnte das gegenständliche Nachprüfungsbegehren nicht deshalb zurückgewiesen werden, weil der AG seine Eigenschaft als öffentlicher Auftraggeber bereits in der unangefochten gebliebenen Vergabebekanntmachung verneint hatte.