Deskriptoren: Nachprüfungsverfahren; Parteistellung; Beteiligte; Zuschlagsentscheidung; begründete Einwendungen; rechtlich geschütztes Interesse; unmittelbare Betroffenheit.
Rechtsgrundlagen: § 324 BVergG, § 8 AVG
Der zweitgereihte Bieter hat bei der Anfechtung der Zuschlagsentscheidung durch den drittgereihten Bieter keine Parteistellung, wenn er selbst keinen Nachprüfungsantrag eingebracht hat.