vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Möglichkeit und Verpflichtung zum Widerruf

JudikaturLeitsatzsammlungRPA-Slg 2016/30RPA 2016, 188 Heft 3 v. 1.6.2016

§ 19 Abs 1 BVergG 2006, § 138 BVergG 2006, § 139 BVergG 2006

LVwG Sbg, 11.11.2015, LVwG-5/52/13-2015

Wenn die Fortführung des Vergabeverfahrens den Interessen der Allgemeinheit sowie der gebotenen Gleichbehandlung der Bieter zuwiderlaufen (vgl OGH 25. 3. 2003, 1 Ob 110/02) ist jedenfalls das Vergabeverfahren zu widerrufen. Die Verpflichtung nach Art 12 Abs 2 der Richtlinie 92/50 zur Mitteilung der Gründe für die Entscheidung über den Widerruf der Ausschreibung liegt darin, ein Mindestmaß an Transparenz bei den Verfahren zur Vergabe der Aufträge, für die diese Richtlinie gilt, und somit die Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes sicherzustellen. (EuGH Rs C-92/00 , Hospital Ingenieure).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!