Deskriptoren: Eignung; Nachweise; Eigenerklärung; Einheitliche Europäische Eigenerklärung.
Normen: § 68 BVergG 2006, § 70 BVergG 2006, Art 59 RL 2014/24/EU , Art 80 RL 2014/25/EU , Durchführungsverordnung 2016/7/EU
1. Einleitung
Am 6.1.2016 wurde die Durchführungsverordnung zur Einführung der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE)1 im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Dieses Standardformular ist ab spätestens 18.4.2016 verpflichtend bei allen Vergabeverfahren im Oberschwellenbereich zu verwenden. Vorgesehen ist die EEE in Art 59 der klassischen VergabeRL2 bzw in Art 80 der SektorenRL3. Die DurchführungsVO der Kommission lässt im Hinblick auf die Ausgestaltung der EEE keinen Spielraum für Abweichungen der Mitgliedsstaaten. Erlaubt bzw offen gelassen sind allerdings gewisse nationale Differenzierungen in Bezug auf die Form der Abgabe, auf die Verwendung des Formulars in nicht von den RL erfassten (weil etwa unter den Schwellenwert liegenden) Vergabeverfahren und auch auf die Pflicht für die öffentlichen AG, die pauschale Erklärung des Vorliegens von Eignungskriterien zu akzeptieren (siehe jeweils unten unter Punkt 4).