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Zur Auslegung von Ausschreibungsunterlagen

JudikaturLeitsatzsammlungRPA-Slg 2016/7RPA 2016, 57 Heft 1 v. 1.2.2016

VwGH, 09.09.2015, Ra 2014/04/0036

Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs sind Ausschreibungsbestimmungen nach dem objektiven Erklärungswert für einen durchschnittlichen fachkundigen Bieter bei Anwendung der üblichen Sorgfalt auszulegen. Im Zweifel sind Festlegungen in der Ausschreibung gesetzeskonform und sohin in Übereinstimmung mit den maßgeblichen Bestimmungen zu lesen (vgl. den hg. Beschluss vom 18. März 2015, Ra 2015/04/0017, mwN).

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