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Kurznachrichten

KurznachrichtenHubert ReisnerRPA 2016, 4 Heft 1 v. 1.2.2016

Neuigkeiten aus Brüssel

• Schwellenwerte ab 1. Jänner 2016

Die Kommission hat die Schwellenwerte für Anwendbarkeit der vergaberechtlichen Richtlinien neu berechnet. Es handelt sich um die Schwellenwerte für die geltenden Richtlinien11Richtlinien 2004/17/EU, 20014/18/EU und 2009/71/EU. und die neuen, heuer umzusetzenden Richtlinien.22Richtlinien 2014/23/EU, 2014/24/EU und 2014/25/EU. Hinzuweisen ist darauf, dass die Richtlinie über die Beschaffung in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit weiter gelten wird. Die Kundmachung in Österreich für das BVergG 2016 und das BVergG VS 2012 erfolgte bereits.33Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien über die von der Europäischen Kommission festgesetzten Schwellenwerte für Auftragsvergabeverfahren ab 1. Jänner 2016, BGBl II 2015/438. Diese Schwellenwerte gelten von 1. Jänner 2016 bis 31. Dezember 2017.

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