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Geringfügige Änderungen des Leistungsgegenstandes sind bei Einhaltung produktspezifischen Toleranzgrenzen nicht unlauter

JudikaturOGHPhilipp Götzl , Clemens ThieleRPA 2015, 356 Heft 6 v. 1.12.2015

Deskriptoren: lauterkeitsrechtlicher Unterlassung; Lauterkeitsverstoß; Schadenersatz; Zulässigkeit; Rechtsschutz; Änderung des Leistungsgegenstands.

Normen: UWG § 1 Abs 1 Z 1, UWG § 1 Abs 2 Z 2, UWG § 2

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