Das Ende der Angebotsfrist bringt eine zeitliche Zäsur in das Vergabeverfahren. Mit der Angebotsöffnung erfolgt der erste Schritt in die Angebotsprüfung – dokumentiert in der Angebotsöffnungs-Niederschrift.
Die bisherige hohe Vertraulichkeit und Geheimhaltung im Verfahren wird zT aufgehoben, zT gelockert: