Bei der Wahl eines Vergabeverfahrens mit nur 1 Bieter ist für den ausschreibenden AG besondere Sorgfalt bei der Prüfung der Voraussetzungen hierfür sowie bei der Dokumentation der Rechtfertigungsgründe geboten.
Deskriptoren: Verhandlungsverfahren ohne Bekanntmachung; Ausnahmetatbestand Ausschließlichkeitsrechte (Alleinstellung, technische Gründe); EuGH „Fastweb“.