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Verhandlungsverfahren mit nur einem (1) Bieter

AufsätzeHans Gölles , Ingrid MakariusRPA 2015, 206 Heft 4 v. 1.8.2015

Bei der Wahl eines Vergabeverfahrens mit nur 1 Bieter ist für den ausschreibenden AG besondere Sorgfalt bei der Prüfung der Voraussetzungen hierfür sowie bei der Dokumentation der Rechtfertigungsgründe geboten.

Deskriptoren: Verhandlungsverfahren ohne Bekanntmachung; Ausnahmetatbestand Ausschließlichkeitsrechte (Alleinstellung, technische Gründe); EuGH „Fastweb“.

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