Deskriptoren: Verhandlungsverfahren, Lieferauftrag, globale Preisgestaltung.
Normen: BVergG § 29 Abs 1 Z 2
Eine Unmöglichkeit der vorherigen globalen Preisgestaltung gemäß § 29 Abs 1 Z 2 BVergG liegt jedenfalls dann nicht vor, wenn die geistig schöpferischen Dienstleistungen (anders als bei Totalunternehmerleistungen) nicht Gegenstand des zu vergebenden Auftrages sind.