vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Nichtigerklärung der Ausschreibung kann nicht auf nachfolgende Berichtigung gestützt werden

JudikaturVwGHRobert KeislerRPA 2015, 160 Heft 3 v. 1.6.2015

Deskriptoren: Berichtigung, gesondert anfechtbare Entscheidung, Nichtigerklärung, Nichtigkeitsgründe.

Normen: BVergG 2006 § 2 Z 16 lit a sublit aa, BVergG 2006 § 90, BVergG 2006 § 325

Rechtswidrigkeiten der Berichtigung dürfen nicht zum Gegenstand des Nachprüfungsverfahrens gemacht werden, das die früher ergangene Ausschreibung betrifft, zumal diese gesondert anfechtbaren Entscheidungen voneinander abgrenzbar sind. Prüfgegenstand eines die Ausschreibung betreffenden Nachprüfungsverfahrens ist demgegenüber die Ausschreibung unter Ausklammerung allfälliger Berichtigungen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte