Der Richter Sir James Matthew soll im 19. Jahrhundert einmal gesagt haben: „In England sind die Gerichte für jedermann zugänglich, genau wie das Hotel Ritz.“ 1 Seit ihrer Einführung im Jahr 2002 waren Pauschalgebühren immer wieder ein Thema und werden es wohl noch länger bleiben. Zwar ist es in letzter Zeit in Österreich darum ruhig geworden und es ist nur mehr fallweise Unmut über ihre Höhe zu vernehmen. Österreich scheint sich daran gewöhnt zu haben und in Zweifelsfällen auf die Vergabekontrolle zu verzichten. Nun wärmen zwei Vorabentscheidungsersuchen beim Europäischen Gerichtshof dieses Thema wieder auf, die einerseits die Höhe von Pauschalgebühren als prohibitiv hoch im Lichte der Rechtsmittelrichtlinien geprüft haben wollen2 und andererseits den Zugang zum Rechtsschutz durch die Hinterlegung einer „Wohlverhaltenssicherheit“, die vom Verfall bedroht ist, gefährdet sehen.3 Beide stellen Barrieren für den Zugang zum Rechtschutz dar, weshalb durch die Entscheidungen in diesen Rechtssachen ein neues – diesmal unionsrechtliches – Licht auf die österreichischen Pauschalgebühren geworfen werden könnte.