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Was aus Anlass der Transparenz intransparent bleibt

EditorialHubert ReisnerRPA 2015, 73 Heft 2 v. 1.4.2015

Im offenen und nicht offenen Verfahren findet eine formalisierte Öffnung der Angebote statt. Dabei sind bestimmte Angaben aus den Angeboten zur verlesen. Diese Angaben sollen verhindern, dass sich der Auftraggeber das Angebot für den Zuschlag nach Gutdünken aussuchen kann und gewährleisten, dass Bieter die Zuschlagsentscheidung prüfen und nachvollziehen können.

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