Deskriptoren: Antragslegitimation, auszuscheidende Angebote, Nichtigerklärung.
Normen: VNPG 2003 § 4 Abs 2, Vlbg VNPG § 5, BVergG 2006 § 320, BVergG 2006 § 322
Die Antragslegitimation eines auszuscheidenden, vom Auftraggeber aber nicht ausgeschiedenen, Bieters war zu bejahen, da auch der präsumtive Zuschlagsempfänger auszuscheiden gewesen wäre. Dies unabhängig davon, dass auch noch ein 3. und 4. Bieter im (Vergabe)verfahren verblieben sind. Die Zuschlagsentscheidung war für nichtig zu erklären, da auf ein auszuscheidendes Angebot beim Zuschlag erteilt werden kann.