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Abschluss einer Rahmenvereinbarung im Wege der Direktvergabe mit Bekanntmachung unzulässig?

JudikaturBVwGKathrin HornbangerRPA 2014, 351 Heft 6 v. 1.10.2014

Normen: BVergG § 32, BVergG § 41a Abs 1, BVergG § 150 Z 1

Gemäß § 32 BVergG 2006 können Aufträge aufgrund einer Rahmenvereinbarung vergeben werden, sofern die Rahmenvereinbarung nach Durchführung eines offenen Verfahrens, eines nicht offenen Verfahrens mit Bekanntmachung oder eines Verhandlungsverfahrens gemäß den §§ 28 bis 30 BVergG 2006 abgeschlossen wurde.

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