vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Wer zahlt beschafft und wer beschafft darf auswählen – auch im Vergaberecht

JudikaturVwGHGeorg Streit , Roland Katary11Als Rechtsvertreter auf Beschwerdeführerseite am Verfahren vor dem VwGH beteiligt.RPA 2014, 331 Heft 6 v. 1.10.2014

Normen: BVergG 2006 § 30 Abs 2 Z 2, BVergG 2006 § 76, BVergG 2006 § 312 Abs 3 Z 3, BVergG 2006 § 331 Abs 1, BVergG 2006 § 334

Es ist Sache des Auftraggebers, welche Leistung er verlangt, soweit er dabei das Gebot der Gleichbehandlung und der Nichtdiskriminierung beachtet und wenn durch diese Festlegung ein echter Wettbewerb nicht jedenfalls ausgeschlossen wird.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte