SA GA Nils Wahl, 30.04.2014, C-113/13
ASL n. 5 „Spezzino“
AEUV Art 49, AEUV Art 56
54. Für meine Begriffe steht fest, dass eine Maßnahme, die tatsächlich gewährleisten soll, dass die im Auftrag der Behörden an alle Bürger erbrachten medizinischen Dienstleistungen (wie zB Krankentransporte) zuverlässig und von guter Qualität sind und dass gleichzeitig die der öffentlichen Hand entstehenden Kosten auf ein Minimum reduziert werden, grundsätzlich eine Beschränkung der Grundfreiheiten rechtfertigen kann(43).