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Keine Ausnahme im öffentlichen Interesse

LeitsatzsammlungRPA-Slg-IntRPA-Slg-Int 2014/31RPA 2014, 304 Heft 5 v. 1.9.2014

SA GA Nils Wahl, 30.04.2014, C-113/13
ASL n. 5 „Spezzino“

AEUV Art 49, AEUV Art 56

54. Für meine Begriffe steht fest, dass eine Maßnahme, die tatsächlich gewährleisten soll, dass die im Auftrag der Behörden an alle Bürger erbrachten medizinischen Dienstleistungen (wie zB Krankentransporte) zuverlässig und von guter Qualität sind und dass gleichzeitig die der öffentlichen Hand entstehenden Kosten auf ein Minimum reduziert werden, grundsätzlich eine Beschränkung der Grundfreiheiten rechtfertigen kann(4343Vgl entsprechend Urteile vom 28. April 1998, Kohll (C-158/96 , Slg 1998, I-1931, Rn 41), und Venturini ua (Rn 41 und 42).).

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