SA GA Nils Wahl, 30.04.2014, C-113/13
ASL n. 5 „Spezzino“
Art 1 Abs 2 lit a RL 2014/18/EG , Art 1 Abs 8 RL 2014/18/EG , Art 7 RL 2014/18/EG , Art 20 RL 2014/18/EG , Art 21 RL 2014/18/EG
38. Aufgrund der dem Gerichtshof vorliegenden Unterlagen kann auch nicht davon ausgegangen werden, dass die für hausinterne Konstellationen bzw die für Partnerschaften zwischen öffentlichen Einrichtungen geltenden Ausnahmen im vorliegenden Fall Anwendung finden(23); die hier betroffenen Gemeindebehörden üben nicht unbedingt Gewalt über die in Art 75b RL genannten Organisationen Ehrenamtlicher aus, bei denen es sich nach wie vor grundsätzlich um private Einrichtungen handelt.