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Kostendeckung genügt für die Entgeltlichkeit eines Vertrags

LeitsatzsammlungRPA-Slg-IntRPA-Slg-Int 2014/27RPA 2014, 302 Heft 5 v. 1.9.2014

SA GA Nils Wahl, 30.04.2014, C-113/13
ASL n. 5 „Spezzino“

Art 1 Abs 2 lit a RL 2014/18/EG

26. Zum zweiten Punkt betreffend den Begriff der Entgeltlichkeit genügt der Hinweis, dass der Gerichtshof im Urteil Ordine degli Ingegneri della Provincia di Lecce ua bereits entschieden hat, dass ein Vertrag nicht allein deswegen aus dem Begriff des öffentlichen Auftrags im Sinne der Richtlinie 2004/18 herausfallen kann, weil die darin vorgesehene Vergütung auf den Ersatz der Kosten beschränkt bleibt, die durch die Erbringung der Dienstleistung entstehen(1414Urteil Ordine degli Ingegneri della Provincia di Lecce ua (Rn 29). Vgl auch Schlussanträge von Generalanwältin Trstenjak in jener Rechtssache (NRn 31 bis 34).). Eine bloße Kostendeckungsvergütung erfüllt daher das Tatbestandsmerkmal der Entgeltlichkeit im Sinne des genannten Rechtsakts.

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