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Automatische Anerkennung von Berufsqualifikationen

LeitsatzsammlungRPA-Slg-IntRPA-Slg-Int 2014/25RPA 2014, 301 Heft 5 v. 1.9.2014

EuGH, 30.04.2014, C-365/13
Ordre des architectes

Art 21 RL 2005/36/EG , Art 49 RL 2005/36/EG

25. Zweitens ist der sich aus Rn 21 des vorliegenden Urteils ergebende Ausschluss zusätzlicher Anforderungen im Zusammenhang mit der genannten Richtlinie insbesondere deshalb geboten, weil sie in Bezug auf den Beruf des Architekten gegenüber der Richtlinie 85/384 den automatischen Charakter der Anerkennung von Berufsqualifikationen hervorhebt. Art 23 Abs 1 der letztgenannten Richtlinie sah nämlich die Möglichkeit vor, dass ein Mitgliedstaat den Inhabern von in einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Ausbildungsnachweisen die Bedingung eines zusätzlichen Praktikums auferlegt, obwohl die genannten Ausbildungsnachweise gegenseitig anerkannt waren. Mit der Richtlinie 2005/36 wurde diese Möglichkeit beseitigt, ohne die Vorschriften über die gegenseitige Anerkennung, die Gegenstand der in Rn 21 des vorliegenden Urteils angeführten Rechtsprechung waren, grundsätzlich zu ändern.

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