BVA, 28.11.2013, N/0107-BVA/03/2013-18
BVergG § 129 Abs 1 Z 7
Wenn die Antragstellerin erst im Zuge der Nachreichung von Datenblätter nach Angebotsöffnung durch einen Hinweis, dass unter der angeführten Produktnummer eine Leuchte geliefert werden kann, die eine EW von 30 m aufweist und damit für sich selbst und gegenüber der Auftraggeberin erstmals zu diesem Zeitpunkt das tatsächlich anzubietende Produkt bzw den tatsächlichen Angebotsinhalt festlegt, handelt es sich dabei um ein mit einem unbehebbaren Mangel behaftetes Angebot (vgl BVA 30.5.2012, N/0040-BVA/10/2012-27), da gemäß herrschender VwGH-Judikatur und Rechtsprechung der Vergabekontrollbehörden die materielle Verbesserung der Wettbewerbsstellung der Antragstellerin – die nun zudem die Angebotspreise der anderen Bieter kennt – im längeren Zeitraum zur Erstellung eines ausschreibungskonformen Angebots zu sehen ist (VwGH 25.2.2004, 2003/04/0186).