VwGH, 21.01.2014, 2011/04/0004
BVergG § 320 Abs 1
Entgegen der Auffassung der Zweitbeschwerdeführerin ergibt sich aus dem hg Erkenntnis vom 1. Juli 2010, Zl 2009/04/0129, nicht, dass die belangte Behörde den Nachprüfungsantrag der mitbeteiligten Partei im vorliegenden Fall hätte zurückweisen müssen. In dem – dem genannten Erkenntnis zugrunde liegenden – Fall hat die Antragstellerin eine nur an sie als einzige Bieterin gerichtete Aufforderung zur Angebotsabgabe bekämpft. Durch diese Entscheidung – so der Verwaltungsgerichtshof – könne die Antragstellerin aber nicht in den geltend gemachten Rechten verletzt werden, weshalb der Antrag zurückzuweisen gewesen wäre. Im nunmehr vorliegenden Fall bekämpft die Antragstellerin (= mitbeteiligte Partei) aber eine an einen anderen Unternehmer (die Zweitbeschwerdeführerin) gerichtete Aufforderung zur Angebotsabgabe, weshalb zumindest ein drohender Schaden – aus den im hg Erkenntnis vom heutigen Tag, Zl 2011/04/0003, dargelegten Gründen – gegeben war.