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Beweis von Rechtfertigungsgründen für die Wahl des Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung

JudikaturVwGHL’ubica PáleníkováRPA 2014, 153 Heft 3 v. 1.6.2014

Normen: BVergG 2006 § 29 Abs 2 Z 2, BVergG 2006 § 36, BVergG 2006 § 152, BVergG 2006 § 320 Abs 1

Auftraggeber haben die Rechtfertigungsgründe für die Wahl des Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung im Vergabeakt entsprechend zu dokumentieren. Es genügt, wenn das tatsächliche Vorliegen der Rechtfertigungsgründe erst im Vergabekontrollverfahren bewiesen wird.

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