Der Österreichische Rundfunk (ORF) ist ein Medienunternehmen, das intensivstem Wettbewerb ausgesetzt ist. Dennoch soll er nach der bisherigen Rechtsprechung des BVA und des BVwG dem BVergG unterworfen sein. Eine Auseinandersetzung mit den für den ORF geltenden Rahmenbedingungen vor dem Hintergrund der einschlägigen EuGH-Judikatur soll zeigen, dass dies nicht der Fall ist.