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Die Nichtigerklärung wirkt ex tunc

JudikaturRPA-SlgRPA-Slg 2013/61RPA 2013, 313 Heft 5 v. 1.11.2013

BVA, 05.03.2013, N/0074-BVA/12/2012-22

BVergG 2006 § 312 Abs 2 Z 2, BVergG 2006 § 325

Durch die Nichtigerklärung einer Auftraggeberentscheidung wird die betreffende Entscheidung des Auftraggebers beseitigt und kann nicht mehr Grundlage darauf aufbauender weiterer Akte des Auftraggebers sein (Thienel in Schramm/Aicher/Fruhmann/Thienel BVergG2 [2009] § 312 Rz 112). Die Nichtigerklärung erfolgt mit rechtsgestaltendem Bescheid, sie wirkt ex tunc (Walter/Hauck in Heid/Preslmayr, Handbuch Vergaberecht3 [2010] Rz 2052). Nichtig erklärte Entscheidungen gelten daher als nicht gesetzt (Reisner in Schramm/Aicher/Fruhmann/Thienel, § 325 Rz 21).

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