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Keine Nichtigerklärung des angefochtenen Bescheids nach bestandsfestem Ausscheidens des Angebots der Beschwerdeführerin

JudikaturRPA-SlgRPA-Slg 2013/47RPA 2013, 310 Heft 5 v. 1.11.2013

VwGH, 08.11.2012, 2012/04/0097

BVergG 2006 § 129, BVergG 2006 § 130, BVergG 2006 § 131, BVergG 2006 § 325, BVergG 2006 § 341 Abs 2 Z 1

Mit dem bestandfesten Ausscheiden des Angebotes der Bieterin (bf Partei) aus dem vorliegenden Vergabeverfahren steht fest, dass eine Zuschlagserteilung aufgrund der im verwaltungsgerichtlichen Verfahren gegenständlichen Zuschlagsentscheidung zugunsten der Bieterin auch dann nicht mehr in Betracht kommt, wenn der Verwaltungsgerichtshof den angefochtenen Bescheid, mit dem die zugunsten der Bieterin erfolgte Zuschlagserteilung für nichtig erklärt wurde, aufhebt (Hinweis Beschluss vom 22. Juni 2011, 2011/04/0007, mwN). Auch die mögliche Bedeutung der Frage der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Bescheides in einem Schadenersatzprozess der Bieterin gegen die Auftraggeberin ändert nichts am Fehlen der Möglichkeit, durch den angefochtenen Bescheid weiterhin in Rechten verletzt zu werden (Hinweis Beschluss vom 27. Jänner 2010, 2008/04/0153).

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