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Vergabepflichtiges gefördertes Bauvorhaben nur bei unmittelbarem wirtschaftlichem Interesse für den öffentlichen Auftraggeber

JudikaturRPA-Slg-IntRPA-Slg-Int 2013/15RPA 2013, 308 Heft 5 v. 1.11.2013

SA GA Juliane Kokott, 18.04.2013, C-115/12 P
Frankreich/Kommission

Art 2 RL 1993/37/EWG

76. Bauaufträge im Sinne von Art 2 der Richtlinie 93/37 unterscheiden sich von denen des Art 1 Buchst a dieser Richtlinie einzig und allein dadurch, dass nicht öffentliche Auftraggeber sie vergeben, sondern andere Einrichtungen – vor allem private Unternehmen –, und zwar mit mehr als 50%iger direkter Subventionierung durch öffentliche Auftraggeber.

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