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EuGH: Wann ist das Vergabeverfahren eingeleitet worden?

JudikaturHubert ReisnerRPA 2013, 299 Heft 5 v. 1.11.2013

RL 2004/18/EG

Grundsätzlich ist die Richtlinie anwendbar, die zu dem Zeitpunkt gilt, zu dem der öffentliche Auftraggeber die Art des Verfahrens auswählt und endgültig entscheidet, ob die Verpflichtung zu einem vorherigen Aufruf zum Wettbewerb für die Vergabe eines öffentlichen Auftrags besteht.

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