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BVA: Verhandlungsverfahren ohne Bekanntmachung mit nur einem Bieter aus technischen Gründen

JudikaturGunter EstermannRPA 2013, 150 Heft 3 v. 1.6.2013

BVergG 2006 § 19 Abs 1, BVergG 2006 § 29 Abs 2 Z 2, BVergG 2006 § 122

Ein Verhandlungsverfahren ohne Bekanntmachung mit nur einem Bieter aus technischen Gründen gemäß § 29 Abs 2 Z 2 BVergG setzt voraus, dass der Auftrag wegen seiner technischen Anforderungen nur von einem Unternehmer erfüllt werden kann. Die Beweislast dafür trägt der Auftraggeber.

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