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VwGH: Zur Kartellrechtswidrigkeit einer ARGE

JudikaturHubert ReisnerRPA 2013, 135 Heft 3 v. 1.6.2013

BVergG 2006 § 19 Abs 1, BVergG 2006 § 125, BVergG 2006 § 129 Abs 1 Z 8, KartG 2005 § 1, KartG 2005 § 2 Abs 2 Z 1

Da es sich bei der vertieften Angebotsprüfung um eine Plausibilitätsprüfung handelt, muss nicht die gesamte Kalkulation des Bieters minutiös nachvollzogen, sondern nur - grob - geprüft werden, ob ein seriöser Unternehmer die angebotenen Leistungen zu den angebotenen Preisen erbringen kann.

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