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Angebotsänderung durch Nachreichen des Angebotsschreibens

JudikaturRPA-SlgRPA-Slg 2013/18RPA 2013, 53 Heft 1 v. 1.2.2013

BVA, 08.08.2012, N/0066-BVA/08/2012-54

BVergG 2006 § 101 Abs 4, BVergG 2006 § 129 Abs 1 Z 7

Durch das Nachreichen des Angebotsschreibens nach dem 5.6.2012 hat A*** sein Angebot nach dem 5.6.2012 nachträglich - entgegen § 101 Abs 4 BVergG 2006 - materiell - inhaltlich geändert, was insb auch wegen potentieller Bewertungsrelevanz des nachgereichten Angebotsinhalts seitens der BIG richtiger Weise als Ausscheidensgrund wegen unbehebbarer Angebotsunvollständigkeit herangezogen hätte werden müssen - § 129 Abs 1 Z 7 BVergG 2006.

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