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Ziele und Umsetzung der Vorgaben für Alternativangebote

JudikaturRPA-SlgRPA-Slg 2013/16RPA 2013, 53 Heft 1 v. 1.2.2013

BVA, 17.07.2012, N/0056-BVA/11/2012-28

BVergG 2006 § 2 Z 1, BVergG 2006 § 2 Z 2, BVergG 2006 § 19 Abs 1, BVergG 2006 § 81 Abs 2, BVergG 2006 § 82

Da Mindestanforderungen für Alternativangebote grundsätzlich zwei Ziele verfolgen, nämlich die Sicherstellung der Transparenz bei der Angebotsprüfung sowie die Gleichbehandlung aller Bieter zu gewährleisten, würde eine extensive Auslegung von Abänderungsangeboten zu einem Verstoß gegen die im § 19 BVergG 2006 festgelegten Grundsätze des Vergaberechtes führen.

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