vorheriges Dokument
nächstes Dokument

VKS Salzburg: Auch eine elektronische Auktion ist nur ein Vergabeverfahren

JudikaturBeatrix LehnerRPA 2013, 40 Heft 1 v. 1.2.2013

BVergG 2006 § 125, BVergG 2006 § 146 Abs 4, BVergG 2006 § 147 Abs 9

Liegen der erst- und der zweitgereihte Bieter preislich knapp bei einander, ist aus diesem Grunde eine vertiefte Angebotsprüfung nicht geboten.Bei einer vorläufigen Angebotsbewertung können nur jene Unterlagen berücksichtigt werden, die zu diesem Zeitpunkt bereits vorliegen müssen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte