vorheriges Dokument
nächstes Dokument

VwGH: Prüfung der Kostenschätzung ist sehr wohl Aufgabe einer Vergabekontrollbehörde

JudikaturBeatrix LehnerRPA 2013, 17 Heft 1 v. 1.2.2013

AVG § 39 Abs 1, AVG § 39 Abs 2, AVG § 52, AVG § 56, BVergG 2006 § 139 Abs 2 Z 3

Die Nachprüfungsbehörden haben von Amts wegen den maßgeblichen Sachverhalt zu ermitteln.Die Nachnennung von Widerrufsgründen im Nachprüfungsverfahren ist zulässig.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte