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OGH: Strafbarkeit wegen unlauterer Weitergabe von Ausschreibungsunterlagen im Vergabeverfahren

JudikaturPhilipp Götzl , Clemens ThieleRPA 2012, 323 Heft 6 v. 1.12.2012

UWG § 11

Das von § 11 UWG vorausgesetzte „Handeln zu Zwecken des Wettbewerbs“ lässt es nach langjähriger Judikatur und Lehre genügen, dass der Störer (Täter) mit der Intention handelt, nicht eigenen, sondern fremden Wettbewerb zu fördern.

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