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Grundlage der Angebotserstellung

JudikaturRPA-SlgRPA-Slg 2012/83RPA 2012, 309 Heft 5 v. 1.10.2012

BVA, 03.05.2012, N/0019-BVA/10/2012-35

BVergG § 19 Abs 1

Im Sinne der Bietergleichbehandlung kann daher nur jener Bewilligungsstand Grundlage der Angebotserstellung sein, der zur Zeit der Angebotserstellung aufrecht war. Andernfalls hätten einzelne Bieter, die über besonderes Wissen verfügen, Vorteile gegenüber anderen Bietern.

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