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Zulässigkeit des nachträglichen Austausches eines für die Befugnis notwendigen Subunternehmers

JudikaturRPA-SlgRPA-Slg 2012/76RPA 2012, 243 Heft 4 v. 1.8.2012

VKS Wien, 01.12.2011, VKS-10427/11

BVergG § 108 Abs 1 Z 2

Nun stellt die Insolvenz des zunächst namhaft gemachten Subunternehmers ***, bei dem es sich überdies um einen jahrelangen Geschäftspartner der Teilnahmeberechtigten gehandelt hat, zweifellos einen besonderen Ausnahmefall dar, der den Wechsel eines Subunternehmers im Sinne der Festlegung in Pkt. 4.2 „Subunternehmer“ der allgemeinen Vertragsbestimmungen rechtfertigt.

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