vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Erklärung der Preise im Nachprüfungsverfahren

JudikaturRPA-SlgRPA-Slg 2012/62RPA 2012, 240 Heft 4 v. 1.8.2012

BVA, 03.02.2012, N/0004-BVA/10/2012-38

BVergG § 125 Abs 5

Die Erklärung der Preise muss im Vergabeverfahren und nicht im Nachprüfungsverfahren erfolgen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!