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EuGH: Zusammenrechnungspflicht von Architektenleistungen für ein Bauvorhaben

JudikaturStephan HeidRPA 2012, 226 Heft 4 v. 1.8.2012

Art 1 Abs 2 lit d RL 2004/18 , Art 9 Abs 1 und 3 RL 2004/18

Bei der Berechnung des geschätzten Auftragswertes von Dienstleistungsaufträgen für die Sanierung eines Gebäudes ist - wie bei Bauaufträgen - von einer funktionalen Betrachtungsweise auszugehen. Ausschlaggebend für eine Zusammenrechnung sind daher eine innere Kohärenz und eine funktionelle Kontinuität der entsprechenden Dienstleistungen.

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