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VKS Wien: Unzulässige Bildung einer Bewerbergemeinschaft nach Ablauf der Teilnahmefrist und vor Aufforderung zur Angebotslegung

JudikaturFelicitas ZacherlRPA 2012, 224 Heft 4 v. 1.8.2012

BVergG § 20 Abs 2

§ 20 Abs 2 vorletzter Satz BVergG 2006 gilt nur für die zweite Stufe eines Verhandlungsverfahrens; um von dieser Bestimmung Gebrauch machen zu können, muss eine Bewerberauswahl bereits abgeschlossen sein.

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