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VwGH: Keine zwingende Befassung der Schlichtungsstelle vor Einleitung des Nachprüfungsverfahrens

JudikaturBeatrix LehnerRPA 2012, 207 Heft 4 v. 1.8.2012

NÖ VNP § 3 Abs 1, NÖ VNP § 4 Abs 1, NÖ VNP § 9 Abs 3, RL 89/665/EWG

Nach der Rechtsprechung des EuGH widerspricht es der Rechtsmittelrichtlinie, den Zugang zu den dort vorgesehenen Nachprüfungsverfahren an die vorherige Anrufung einer Schlichtungsstelle zu knüpfen.

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